Regierungsakt — Regierungs|akt, wenig klarer Begriff von Handlungen eines Verfassungsorgans (nicht notwendig der Regierung im organisatorischen Sinn), die angesichts ihres hochpolitischen Charakters keiner (vollen) gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollen… … Universal-Lexikon
gerichtsfreier Hoheitsakt — gerichtsfreier Hoheitsakt, ein Staatsakt, insbesondere ein Regierungsakt, der mangels rechtlicher Determiniertheit oder wegen seines hochpolitischen Charakters der gerichtlichen Kontrolle nicht unterworfen ist. Ob unter der Herrschaft des GG… … Universal-Lexikon
E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Trägerverein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Verein — Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem… … Deutsch Wikipedia
Vereinsbaum — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Vereinswesen — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia